Was ist denn überhaupt der Verkehrswert eines Grundstücks?
Der Verkehrswert wird gemäß § 194 Baugesetzbuch «durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.»
Umgangssprachlich ist dies «der Wert für Jedermann» oder auch «der wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten Kauffall».
Der Verkehrswert nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird sorgfältig ermittelt. Dazu sind in jedem Fall eine gründliche Ortsbesichtigung erforderlich und darüber hinaus umfangreiche Erhebungen des Sachverständigen hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks, des Entwicklungspotentials und des örtlichen Marktes.
Markteinschätzung | Verkehrswertgutachten | |
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Vor-Ort- Besichtigung | ||
Verwendung amtlicher Bodenrichtwerte | ||
Grundstücks- und Gebäudebeschreibung | Kurzfassung | |
Erläuterung der Wertermittlungsverfahren | Kurzfassung | |
Erläuterung der Wertansätze | Kurzfassung | |
Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten | Pauschal | |
Auskunftseinholung bei Behörden | ||
Verwendung von zwei unabhängigen Wertermittlungsverfahren | ||
Zur Vorlage beim Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen | ||
Zur Vorlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen | ||
Leistungsumfang | ca. 10 – 15 Seiten | ca. 75 – 90 Seiten |
Preis |
Festpreis 550,00€ zzgl. gesetzl. MwSt. |
ab 1.800,00€ zzgl. gesetzl. MwSt.* |
*bzw. gemäß Honorarrichtlinie