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Markteinschätzung

Diese Form der Wertermittlung für eine Immobilie durch einen zertifizierten Sachverständigen, bietet sich insbesondere in folgenden Fällen an:

  • als Hilfe zur Entwicklung einer objektiven Preisvorstellung
  • Zuverlässige Ermittlung des Verkehrswertes bzw. Marktwertes einer Immobilie, die ggfls. gekauft oder verkauft werden soll
  • Auszahlung von Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Ausgleichszahlungen innerhalb der Familie im Rahmen einer Schenkung oder Übertragung zu Lebzeiten
  • Bestätigung eines Verkaufspreises gegenüber dem Betreuungsgericht für Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen
  • Bewertung des eigenen Grundbesitzes

Für eine Markteinschätzung wird ein vereinfachtes Bewertungsverfahren angewendet. Aufgrund des eingeschränkten Umfanges ist die Markteinschätzung zur Verwendung in gerichtlichen Verfahren oder Auseinandersetzungen (Ehescheidung, Erbauseinandersetzung etc.), zum Nachweis des geringeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) sowie zur Vorlage bei Banken oder Kreditinstituten als Grundlage einer Beleihung nicht geeignet.

Mit diesem vereinfachten Verfahren können auch keine Objekte mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten (bspw. beim Vorliegen von besonderen Schwierigkeiten, wie z. B. Wohnungsrecht, Reallasten, Nießbrauch, Erbbaurecht, Altlasten sowie Bewertungen zu zurückliegenden bzw. mehreren Stichtagen etc.) bewertet werden.

Der Leistungsumfang einer Markteinschätzung ersetzt kein umfassendes Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB).

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