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Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)

Das Verkehrswertgutachten ist die umfangreichste und vollumfänglichste Gutachtenform. Es ist gerichtsfest (sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechend). Im Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB) mit Berücksichtigung sämtlicher objektspezifischer und rechtlichen Gegebenheiten ermittelt. 

Ein Verkehrswertgutachten kann für sämtliche Objektarten (auch mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten) angefertigt werden.

In der Regel werden sie von nachfolgenden Institutionen gefordert:  

  • Gerichten
  • Behörden
  • Ämtern
  • Finanzämtern
  • bei gesetzlichen Betreuungen

Verkehrswertgutachten müssen einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Zudem sind zumeist Bescheinigungen und Negativatteste von Ämtern erforderlich. Diese Anforderungen sind in der so genannten ImmoWertV klar geregelt. Daher kommt eine Verkehrswertermittlung auch häufig auf einen Umfang von 70-85 Seiten. Entsprechend hoch, können auch die Kosten für ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ausfallen.

Ein solches Verkehrswertgutachten kann uneingeschränkt (auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, Ehescheidungen etc.) verwendet und auch zur Vorlage von Banken oder Kreditinstituten genutzt werden.

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Banken oder Kreditinstitute ggf. eigene Beleihungsvorschriften besitzen und tlw. bankinterne Gutachter beauftragen und/oder vom Kreditnehmer vorgelegte Gutachten nach § 16 BelWertV nicht akzeptieren. Bitte erfragen Sie deshalb frühzeitig die Bedingungen Ihrer finanzierenden Bank.

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